13. Juli 2010

Kindergeburtstag

Category: Allgemein — admin @ 08:21

Wenn es heutzutage um Kindergeburtstage geht, dann scheiden sich die Geister. Die einen wollen den Kindern samt ihren kleinen Gästen etwas ganz Besonderes bieten und verbringen mit ihnen ein paar Stunden im Zoo, in einem Freizeitpark oder entführen die ganze Meute ins Kino zum neuesten Disneyfilm. Das ist sicher aufregend. Es kostet aber auch sehr viel Geld, muss aufwendig organisiert werden (Eintrittskarten vorbestellen, Gäste abholen, transportieren und wieder nach Hause bringen) und ob das Geburtstagskind am Ende wirklich im Mittelpunkt gestanden hat, das ist noch die Frage.

Die andere Geburtstagsfraktion zieht es daher vor, den Kindergeburtstag zu Hause auszurichten. Ja, das macht Arbeit und es will auch ein bisschen vorbereitet werden. Aber es lohnt sich. Das Kind erlebt an diesem Tag das eigene Zuhause einmal ganz anders. Festtagsstimmung ist abgesagt, die Zimmer sind dekoriert, der Lieblingskuchen ist gebacken und es darf im Haus nach Herzenslust gespielt werden. So bekommen die Kleinen ein Gefühl dafür, dass sich an ihrem Geburtstag wirklich einmal alles um sie dreht und die üblichen Regeln im Haus außer Kraft gesetzt sind.

Man muss kein Genie sein, um Kindern einen wunderschönen Nachmittag zu bereiten. Wer vergessen hat, was er selbst in der Kindheit gespielt hat, der fragt bei älteren Geschwistern, bei den Eltern oder den Großeltern nach. Je älter die Spiele sind, desto weniger muss man in der Regel für sie kaufen und desto mehr Spaß machen sie. Wer niemanden um Rat fragen kann, der googelt abends mal heimlich – die Anregungen sind endlos. Supereinfach und absolut ohne jede Zusatzinvestition ist die Idee, den Kindergeburtstag zu einem Zeitpunkt zu feiern, an dem die Kinder normalerweise schon ins Bett müssen. Wer zu 16.30 Uhr einlädt und die Kinder ab 20.30 Uhr wieder nach Hause fährt, der hat schon halb gewonnen. Die Kleinen fühlen sich dabei nämlich garantiert ganz groß und die Eltern haben einmal im Jahr bestimmt auch nichts gegen diese Ausnahmeregelung.

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